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Deutschland finanziert Nothilfeprojekt für Menschen in Syrien

Die Bundesregierung unterstützt mit ca. 300.000 Euro ein Soforthilfeprojekt des Deutschen Roten Kreuzes, das in Zusammenarbeit mit dem Syrischen Roten Halbmond zur Linderung der Notlage der Menschen in Syrien beitragen soll.

Außenminister Westerwelle erklärte dazu am 18. Februar:

„Die humanitäre Lage in Syrien und das Leid der Menschen sind bedrückend.

Für die Bundesregierung ist die Linderung der Notlage der Menschen in Syrien und der syrischen Flüchtlinge ein zentrales mitmenschliches Anliegen. Wir werden uns weiter nach Kräften dafür einsetzen, dass Hilfsorganisationen endlich freien und ungehinderten Zugang zu den notleidenden Menschen erhalten.“

Hilfsorganisationen haben derzeit nur sehr eingeschränkten Zugang nach Syrien, Hilfsleistungen sind angesichts der Lage vor Ort nur sehr schwierig möglich. Die Anzahl der Flüchtlinge in den Nachbarstaaten ist mittlerweile auf mindestens 20.000 gestiegen. Mit dem Projekt sollen u.a. Nahrungsmittel, Decken und Hygieneartikel für notleidende und besonders bedürftige Familien in von den gewaltsamen Auseinandersetzungen betroffenen Gebieten in Syrien bereitgestellt werden.

Auf Veranlassung von Außenminister Westerwelle hat das Auswärtige Amt am Freitag (17. Februar) in Berlin zu einem informellen Treffen eingeladen, um ein möglichst genaues humanitäres Lagebild zu erhalten und Möglichkeiten eines besseren humanitären Zugangs in Syrien zu besprechen. Teilnehmer waren internationale und nationale Hilfsorganisationen, ausgewählte andere Geberstaaten und Partnerländer aus der Region.

Diese Initiative ist Teil des andauernden humanitären Engagements der Bundesregierung. Seit dem vergangenen Jahr wurden Maßnahmen zu Gunsten besonders betroffener Bevölkerungsgruppen in Syrien und Flüchtlingen in den Nachbarstaaten in einem Volumen von rund 3 Mio. Euro finanziert.

Die Bundesregierung fördert im Rahmen der humanitären Hilfe Partner und Organisationen, die sich an die humanitären Prinzipien der Neutralität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit halten. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Hilfe von allen Konfliktparteien im Sinne des humanitären Bedarfes der Zivilbevölkerung zugelassen werden muss.


© AA

23.02.2012
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