Der Klimawandel in der Arktis ist eine Katastrophe mit Ankündigung. Doppelt so schnell wie im globalen Durchschnitt erwärmt sich dieses 20 Millionen Quadratkilometer große Land- und Meeresgebiet, das sich rund um den geografischen Nordpol erstreckt. In ihrer Komplexität noch kaum absehbar sind die Auswirkungen auf das globale Klima, den Anstieg des Meeresspiegels und das Strömungssystem der Ozeane. Doch nicht alle blicken der eisfreien Zukunft nur mit Sorge entgegen: Im Nordpolarmeer öffnen sich Seewege, die Handelsrouten verändern könnten. Neue Optionen entstehen für die Fischerei. Die bessere Schiffbarkeit erleichtert den Abbau von Bodenschätzen wie Öl, Gas und Mineralien. Rund ein Viertel der globalen fossilen Brennstoffe könnte sich am Nordpol verbergen, schätzen Geologen. Für viele Staaten gewinnt die Arktis daher an strategischer Bedeutung.
Hinzu kommt: Der Arktische Ozean ist Forschungsregion der Polarwissenschaft, die wichtige Erkenntnisse zum Verständnis des globalen Klimawandels liefert. Was brauchen Wissenschaftler, um ihre Forschung voranzutreiben? Welchen Rahmen gibt ihnen das Völkerrecht vor? Und werden die bisherigen Freiräume Bestand haben, sollte es zu einer Aufteilung des arktischen Festlandsockels und zu einer Ausweitung von Hoheitsrechten der Anrainer kommen? Um diese Fragen geht es bei der internationalen Konferenz „Klimawandel, Völkerrecht und Arktisforschung – Rechtliche Aspekte der Meeresforschung im Arktischen Ozean“. Auf Einladung des Auswärtigen Amts und des finnischen Außenministeriums kommen am 17. und 18. März 2011 zahlreiche Fachleute aus Politik und Wissenschaft nach Berlin, um über diese und damit zusammenhängende Fragen zu diskutieren.
Einen internationalen Schutzvertrag nach Vorbild der Antarktis lehnen die fünf Anrainerstaaten USA, die Russische Föderation, Norwegen, Dänemark und Kanada grundsätzlich ab. Prinzipiell gebe es keinen Anlass, den Arktischen Ozean anders zu verwalten als etwa das Mittelmeer, sagt Norwegens Außenminister Jonas Gahr Støre. Bislang gibt es über die Landmassen der Arktis und den Verlauf der Grenzen dort keine Streitigkeiten unter den Anrainern. Anders verhält es sich mit der Wassersäule: Nach dem Internationalen Seerechts-Übereinkommen (SRÜ) darf jeder Küstenstaat innerhalb einer „Ausschließlichen Wirtschaftszone“ von 200 Seemeilen alle Ressourcen für sich in Anspruch nehmen. Jenseits davon beginnt die „Hohe See“, die im Prinzip allen Nationen zur Nutzung offensteht. Allerdings erlaubt das Seerechts-Übereinkommen den Küstenstaaten, die Hoheitsrechte ihrer Wirtschaftszone deutlich über die üblichen 200 Seemeilen hinaus auszuweiten, wenn sie eine natürliche Verlängerung ihres Festlandsockels unter dem Wasser nachweisen können. Ihre Gebietsansprüche müssen die Anrainer bei der Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels bei den Vereinten Nationen anmelden und mit geologischen Studien untermauern. Mit Echolot und seismischen Geräten erkunden Wissenschaftler unterseeische Erhebungen wie den sogenannten Lomonossow-Rücken. Auf dessen geologische Formation berufen sich gleich mehrere arktische Staaten.
Auf einem Gipfeltreffen im grönländischen Ilulissat im Mai 2008 betonten die „Arktischen Fünf“ ihre Bereitschaft zur internationalen Kooperation und zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten. „Doch damit betonen sie nur eine Selbstverständlichkeit“, sagt Professor Rüdiger Wolfrum (Interview Seite 45). Der deutsche Völkerrechtler ist Richter am Internationalen Seegerichtshof (ISGH) in Hamburg, der für die Auslegung des Seerechts-Übereinkommens zuständig ist. Die Berufung auf das Seerecht greife zu kurz, weil das 1994 in Kraft getretene Vertragswerk mit 320 Vorschriften nur einen sehr allgemeinen Rahmen vorgibt. Zwar wird die Freiheit der Meeresforschung im Seerechts-Übereinkommen garantiert, soweit es sich um Grundlagenforschung handelt. Doch sie werde von vielen Staaten missachtet, sagt Wolfrum. „Entweder werden Genehmigungen verweigert oder es werden Auflagen erteilt, die Forschung erschweren oder sogar unmöglich machen.“ Die Unterscheidung zwischen Grundlagenforschung und angewandter Forschung, die sich auf die wirtschaftliche Nutzung des Festlandsockels bezieht, ist nicht immer leicht zu ziehen.
Eine Lösung der komplexen Probleme könnten bilaterale Abkommen sein. Eine solche Forschungskooperation Deutschlands mit der Russischen Föderation hat viel zum gegenseitigen Vertrauen der Partner beigetragen. Deutschland wirbt zudem für eine bessere internationale Koordinierung von Forschungsvorhaben. Dazu gehört auch eine stärkere Einbindung der indigenen Bevölkerung, deren Beiträge noch allzu oft als unakademisch ignoriert werden. Das wichtigste Forum regionaler Kooperation ist der 1996 im kanadischen Ottawa gegründete Arktische Rat. Diesem Verbund mit bislang noch lediglich beratender Funktion gehören neben den fünf Küstenstaaten das subarktische Island sowie die EU-Mitgliedsstaaten Finnland und Schweden an. Der Arktische Rat entwickelt in seinen Arbeitsgruppen Richtlinien zur Verhütung von Umweltgiften, zur Bewahrung der Biologischen Vielfalt und zur Verbesserung der Schiffssicherheit.
Als ständiger Beobachter setzt sich Deutschland für die institutionelle Stärkung des Arktischen Rats sowie einen größeren Einfluss nichtarktischer Akteure ein. Dafür sieht man gute Gründe: Als Polarforschungsnation, die aus langer Tradition an beiden Polen engagiert ist, leistet Deutschland einen bedeutsamen Beitrag zur Klima- und Meeresforschung. Als Absatzmarkt für die Rohstoffe der Arktis sieht man wichtige Interessen berührt. Die bedeutsame Handelsflotte des Landes würde von kürzeren Seewegen profitieren. Zugleich setzt sich Deutschland international für weitreichende Klimaziele ein.////














