Die Zukunft Europas hat am 13. Dezember 2007 begonnen: An diesem Tag unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs sowie die Außenminister der Europäischen Union (EU) in der portugiesischen Hauptstadt Lissabon den EU-Reformvertrag. Dies ist auch ein Erfolg der deutschen Außenpolitik: Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 war es der Bundesregierung gelungen, den ins Stocken geratenen Verhandlungsprozess wieder ins Rollen zu bringen und so den Grundstein für die europäische Zukunft zu legen. Ziel des Papiers ist es, die Handlungsfähigkeit der Staatengemeinschaft auf der Basis des europäischen Wertefundaments zu garantieren. Alle Mitgliedsstaaten müssen den Vertrag nun noch ratifizieren, damit er wie geplant zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann. Was bringt der neue EU-Vertrag den Bürgerinnen und Bürgern in Europa ganz konkret?
1. Mehr Demokratie
Die erste Antwort ist leicht: Die Bürgerinnen und Bürger der Staatengemeinschaft erhalten zum Beispiel das Instrument des Bürgerbegehrens. Mit mindestens einer Million Unterschriften können sie die Europäische Kommission auffordern, Gesetzesvorschläge zu machen. Es besteht allerdings für die Kommission keine Pflicht hierzu. Dennoch ist die Regelung ein volksfreundliches Instrument, das viele Mitgliedsländer aus ihren eigenen Verfassungen nicht kennen. Im Alltag sind jedoch die erweiterten Befugnisse des Europäischen Parlaments (EP), gewählt von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, von größerem Gewicht. Das Hohe Haus wird in der Regel auf allen politischen Feldern mitentscheiden und damit dem Rat (der Regierungen) gleichberechtigt. Die Haushaltsbefugnisse der Volksvertreter im Europäischen Parlament werden erweitert, und die sogenannten obligatorischen Ausgaben für die Agrarpolitik, immer noch gut vierzig Prozent des Budgets, dürfen ihrem Votum nicht länger entzogen bleiben. Womit endlich die Volksvertreter direkt über die Steuermittel des Volkes bestimmen.
Wichtiger und spektakulärer noch: Der Kommissionspräsident wird künftig vom Europäischen Parlament gewählt – im Licht der Resultate der Europa-Wahlen – und nicht länger nur bestätigt nach seiner Kür durch die Regierungen. Damit wird vielleicht schon zur Europa-Wahl 2009 ein europaweiter Wahlkampf mit Spitzenkandidaten möglich. Wenn die nationalen Regierungen hier mitspielen und die Chance ergreifen, könnte dieser Urnengang zur ersten wirklich spannenden Europa-Wahl werden.
Der Bürgereinfluss via Parlament wird auch noch an anderer Stelle gestärkt: Künftig tragen die nationalen Kammern „aktiv zur reibungslosen Funktionsweise der Union bei“. Acht Wochen lang haben sie nun Zeit, die Vorschläge aus Brüssel daraufhin zu prüfen, ob so Souveränitäts- und Subsidiaritätsrechte verletzt werden. Das mag dem Laien alles etwas kompliziert erscheinen, entscheidend ist, dass die nationalen Abgeordneten sich künftig kaum noch darauf berufen können, das alles hätten doch „die da in Brüssel“ entschieden: Europa wird mehr denn je zu einer Sache der nationalen Politik. In die Pflicht genommen wird dann nicht mehr nur die nationale Regierung, sondern jeder Abgeordnete, wie er in den Länderparlamenten am europäischen Gesetzesverfahren mitwirkt. Das ist Teil dieses EU-Reformvertrages, der von den deutschen Abgeordneten demnächst verabschiedet wird. Sie nehmen bei ihrem Votum mithin sich selbst in die Pflicht.
2. Mehr Transparenz
Auch für den Rat, also das Forum der 27 Mitgliedsstaaten und ihrer Regierungen, gelten neue Regeln. Er entscheidet künftig in 181 EU-Politikbereichen (bisher: 137) nach qualifizierter Mehrheit, neu hinzugekommen sind etwa die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz oder die gemeinsame Verkehrspolitik. Damit wird dieses Gremium, durch nationale Wahl sehr wohl demokratisch legitimiert, nach üblichen parlamentarischen Regeln entscheiden. Die Tage des drohenden Vetos sind also gezählt, ein Einzelner kann der Mehrheit nicht länger das Vorgehen diktieren. Entscheidungen werden so überschaubar und nachvollziehbar – wovon nicht nur die Schlagkraft der Union profitiert, sondern auch der Bürger. Zudem muss der Rat, wo er gesetzgeberisch tätig wird, öffentlich tagen. Die Übergänge zu einer veritablen zweiten Kammer sind damit geschaffen, auch wenn der Vertrag hierüber schweigt.
3. Neue Grundlagen
Seit Jahren verkünden es die Umfragen immer wieder: Die Bürger erwarten von der Union einen starken Auftritt auf der Weltbühne. Der Vertrag antwortet auf diese Forderung: Ein „Hoher Vertreter“ wird künftig für die Union sprechen, und weil er zugleich Vizepräsident der Kommission ist, kann er über einen leistungsstarken Apparat gebieten, zumal ein neuer Europäischer Auswärtiger Dienst geschaffen wird.
Sichtbar wird diese Union für das breitere Publikum auch durch die Schaffung eines Präsidenten, der künftig den Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs (er tagt bisher mindestens viermal im Jahr) leiten soll. Gekürt wird er für zweieinhalb Jahre, einmalige Wiederwahl ist möglich, die Ausübung eines einzelstaatlichen Amtes verboten. Wie groß sein Spielraum, wie machtvoll der Posten sein wird, hängt von Person und Statur des Präsidenten oder der Präsidentin ab.
Schließlich erwartet die EU-Bürger noch in einem kleinen Seitenflügel des verwinkelten Vertragslabyrinths eine reizvolle Verbesserung. Erstmals eröffnet sich nicht nur die Möglichkeit des Beitritts zur Europäischen Union, sondern auch die des Austritts. Was das den Bürger angeht? Eine ganze Menge. Denn denkbar ist ein solcher Austritt ja allenfalls als Endpunkt tiefer Unzufriedenheit mit der EU, etwa infolge einer heftigen innenpolitischen Debatte eines Mitgliedsstaates. Die Union sollte eine solche Debatte nicht fürchten: Denn es ist für den Hausfrieden allemal besser, ein notorisch Unzufriedener geht, als dass er die Entwicklung der übrigen Mitglieder hemmt. Und ihr dient der Vertrag von Lissabon als neue Grundlage von beträchtlichem europäischem Nutzen.
Joachim Fritz-Vannahme,
langjähriger „Zeit“-Redakteur, leitet heute die Europa-Projekte der Bertelsmann Stiftung














