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Bekenntnis zu Europa

Wohin führen die Beschlüsse von Brüssel? Ein Entwurf für eine sichere gemeinsame Währung

Von Thomas Straubhaar

DER SONDERGIPFEL der 17 Euro-Länder in Brüssel Mitte Juli 2011 stand vor einer Richtungsentscheidung. Und die Regierungschefs haben entschieden, dass der Weg der europäischen Währungsunion nach vorne führen soll, und zwar in Richtung einer Stabilitätskultur, die bis zu einer Fiskalunion gehen könnte. Noch ist es nicht der große finale Befreiungsschlag aus der Staatsschuldenkrise, in der einige Euro-Länder stecken. Denn jeder der weiteren Schritte wird viel Zeit benötigen und von heftigem Widerstand in den einzelnen Ländern begleitet sein. Entsprechend unsicher bleibt momentan, ob der beschlossene Europäisierungsprozess reibungslos und gradlinig verlaufen wird. Soll das Bekenntnis zu Europa des Euro-Sondergipfels nicht zum Spaltpilz des Euro und damit der Europäischen Union (EU) insgesamt werden, muss nun eine weitergehende demokratische Beteiligung der Bevölkerung an den weiteren Schritten zuoberst auf die europapolitische Agenda.

Mit der Entscheidung des Euro-Sondergipfels hat die Politik begonnen, den Geburtsfehler des Euro zu korrigieren. Denn richtig ist, dass während der europäischen Staatsschuldenkrise die Konstruktionsmängel des Euro mit voller Kraft aufbrachen. Man hatte sich bei der Euro-Zeugung erhofft, dass die gemeinsame Währung die doch massiven ökonomischen Unterschiede innerhalb der EU ausgleichen würde. Deshalb glaubte man, auf eine gemeinsame Fiskalpolitik verzichten zu können. Das war ein fataler Irrtum. Der Euro hat die Differenzen zwischen einem leistungsschwachen Süden und einem leistungsstarken Norden nicht verringert, sondern im Gegenteil verschärft. Er hat die enor­me Wettbewerbsüberlegenheit Deutschlands nicht beseitigt, sondern erhöht. Weil Wechselkurse im Euro-Land starr und nicht mehr beweglich waren, und man im Süden Europas nicht mehr abwerten konnte, musste die Anpassung über die Güter- und Arbeitsmärkte erfolgen. Deshalb gelang es Deutschland, viel zu exportieren. In der Folge wurden die deutschen Handelsbilanzüberschüsse größer und nicht kleiner. Vor allem aber driftete die Beschäftigungssituation auseinander. Während sich Deutschland in Richtung Vollbeschäftigung bewegt, explodieren im südlichen Europa die Arbeitslosenzahlen.

Eine gemeinsame Währung ohne gemeinsame Fiskalpolitik ist nicht überlebensfähig. In allen – auch den sehr föderalen, dezentral gegliederten – Währungsunionen musste früher oder später ein wesentlicher Teil der Wirtschaftspolitik von den Gliedstaaten auf die gemeinsame Bundesebene übertragen werden. In den USA, Deutschland und der Schweiz sind weder das gemeinsame Staatsvolk noch der gemeinsame Bundesstaat einfach so vom Himmel gefallen. Der Bundesstaat musste über Jahrhunderte wachsen. Und er kam erst nach Bürgerkriegen zustande. Es gibt für Europa genauso wenig einen Rückwärtsgang, wie es für die USA oder auch die Schweiz der Fall gewesen ist. Sowohl der US-Dollar wie auch der Franken sind erst nach langen Widerständen der einzelnen Gliedstaaten eingeführt worden. Und mit der Währungsunion folgte zwangsläufig eine weitergehende Zentralisierung der Wirtschaftspolitik. Ökonomisch geschadet hat das keinem der föderalen Länder.

Eine Fiskalunion bedeutet keinesfalls eine Harmonisierung von Steuergesetzgebung oder Steuersätzen. Föderale Staaten wie die USA oder die Schweiz machen deutlich, dass eine Fiskalunion durchaus eine dezentrale kantonale oder gar kommunale Steuerhoheit verträgt. Ebenso wenig muss es zwangsläufig zu einem Verwaltungsmodell französischer Prägung kommen, bei dem die Zentrale den Gliedstaaten planwirtschaftlich Budgets zuweist, eine rechtmäßige Verwendung durch Präfekten durchsetzt und ein Fehlverhalten durch Ablösung der Statthalter sanktioniert. Es kann durchaus ein dem schweizerischen Beispiel folgendes Autonomiemodell gelten, bei dem die einzelnen Euro-Länder die Fiskalautonomie behalten und der Kreditmarkt über Risikoprämien den Schiedsrichter spielt. Was jedoch erforderlich wird, ist ein strenges Konkursverfahren im staatlichen Insolvenzfall, das weit über den existierenden Euro-Stabilitätspakt hinausgeht, der sich letztlich in der Krise als zahnloser Tiger erwiesen hat.

Wiederum zeigt das Schweizer Beispiel, was zu tun ist. Die Kantone sind in ihrer Finanzpolitik autonom, haften also alleine für ihre Schulden. Eine Bail-out-Klausel, also eine Übernahme kantonaler Schulden durch den Bund, gibt es nicht. Die Bundesgesetzgebung verlangt jedoch von den Kantonen, dass sie bestimmte Steuern erheben, und gibt ihnen Steuersubjekt, Steuerbemessungsgrundlagen und Steuerabzüge vor. Vor allem aber ist geregelt, was bei einem Konkurs eines Kantons zu geschehen hat, der dazu führt, dass ein Kanton seinen Aufgaben und Verpflichtungen nicht mehr gerecht wird. Dann kommt es zunächst zur Bundesexekution und danach zur Bundesintervention, die im Extremfall auch militärische Maßnahmen ermöglichen.

Übertragen auf die Euro-Zone bedeutet das: Wird ein Euro-Land zahlungsunfähig, müsste es bei der Finanzpolitik automatisch zu einem Wechsel vom schweizerischen Autonomiemodell zum französischen Verwaltungsmodell kommen. Dem überschuldeten Euro-Land wird als Preis der Rettung die Finanzautonomie entzogen. Anstelle nationaler Steuerbehörden treten Euro-Statthalter, die Steuern eintreiben und Spar- oder Privatisierungspläne umsetzen. Die Hilfsprogramme des Internationalen Währungsfonds (IWF) zugunsten überschuldeter Entwicklungsländer dienen genau dieser Absicht. Und je mehr sich die europäischen Rettungsschirme – gerade auch durch die Beschlüsse des Euro-Sondergipfels – einem Europäischen Währungsfonds anzugleichen beginnen, desto mehr kann man sich dieses Vorgehen auch für kriselnde Euro-Länder vorstellen.

Zu Ende gedacht, bedeutet der Weg in die Fiskalunion auch, in Kauf zu nehmen, dass die Währungsunion zur Haftungsgemeinschaft wird. Wenn nämlich alle anderen Maßnahmen nicht gegriffen haben, man aber aus guten Gründen den Zusammenbruch der Euro-Zone verhindern will, bedarf es notwendigerweise eines gemeinsam finanzierten Stabilitätsmechanismus, der in Krisenzeiten finanzielle Nothilfen an überschuldete Euro-Länder bereitstellt. Diese Aufgabe wahrzunehmen ist das Ziel des auf dem Euro-Sondergipfel mit zusätzlichen Kompetenzen erweiterten europäischen Rettungsschirms (EFSF). Um ein Übergreifen der Euro-Krise auf weitere Länder zu verhindern, soll der EFSF direkt Staatsanleihen am Sekundärmarkt – also bei Banken und Versicherungen – kaufen können, um überschuldete Euro-Länder zu stützen. Damit kommt es eben doch zur Transfer­union – so wie es historisch in allen föderalen Bundesstaaten der Fall gewesen ist. Und so wird die historische Dimension klar, die den Entscheidungen des Euro-Sondergipfels zukommt. Sie führen das Europa der Vaterländer auf einen langen Weg hin zu den Vereinigten Staaten von Europa.///

28.07.2011
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