Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts wurde Pressefreiheit im Deutschen so geschrieben: "Preßfreiheit". Dieser kleine Unterschied indiziert die beste Definition dieses Grund- und Menschenrechtes: Es geht um die Freiheit der Veröffentlichung und Vervielfältigung, um die unbehinderte Äußerung der eigenen (kritischen) Meinung, um den freien Nachrichtenaustausch. Heute ist es - angesichts der Dynamik der Kommunikationstechniken - üblich geworden, ganz allgemein von "Kommunikationsfreiheit" zu sprechen. Egal in welcher medialen Vermittlungsform - es geht um das für alle zugängliche Recht der Meinungs- und Informationsfreiheit. Dahinter steht das Ideal einer offenen Gesellschaft, in der alle an den öffentlichen Prozessen der politischen Meinungs- und Willensbildung beteiligt sein können. So entsteht nicht zuletzt jene öffentliche Meinung, die ein ständiges Korrektiv staatlicher Herrschaft sein kann, sein soll. Ein solches Verfassungsverständnis ist höchst voraussetzungsreich: Es setzt Toleranz gegenüber Andersdenkenden voraus, Gelassenheit in Bezug auf Kritik, die Akzeptanz von Pluralität und Geduld angesichts oft lang dauernder und irrtumsanfälliger gesellschaftlicher Diskurse. Die Anwendung von Gewalt oder auch nur die Drohung damit passt nicht zu einer solchen freiheitsdurchfluteten politischen Kultur. Diese Postulate zwingen zu der Einsicht, dass solche Zustände in der Welt - auch heute - eher die Ausnahme als die Regel sind. Insgesamt leben rund zwei Drittel der Menschheit in Ländern, in denen keine Presse- und Meinungsfreiheit herrscht. Der Blick in die Zeitung lehrt täglich diese schmerzliche Einsicht. Meldung für Meldung entsteht so - nicht zuletzt dank der Arbeit einiger weltweit tätiger Wächterorganisationen wie des International Press Institute (IPI) oder Reporter ohne Grenzen - ein Horrorkabinett der weltweiten Freiheitsfeindlichkeit und der Kämpfe auch in den etablierten Demokratien des Westens, diese Freiheit gegen auch hier anhaltende Einschränkungsversuche zu verteidigen.
Freie Meinung als Grundrecht
Dabei wird heute die Freiheit der Presse nicht allein durch Zensur gefährdet, sondern auch durch staatliche oder private Medienmonopole, Ermordungen und Verhaftungen von Journalisten, Druck durch Einschüchterung und staatliche Reglementierung der Medien. Dieser Status quo in so vielen Ländern hat fatale Konsequenzen: Ohne Kommunikationsfreiheit kann es auch für die ökonomische und kulturelle Entwicklung einer Gesellschaft keine gedeihliche Zukunft geben. Und so wird ihre Verweigerung die Ursache vieler pathologischer Zustände bleiben. Ohne Pressefreiheit keine Demokratie und ohne Demokratie keine Pressefreiheit. Das wussten auch in Deutschland viele schon vor 200 Jahren, zum Beispiel deutsche Jakobiner, die um Volkssouveränität und Menschenrechte kämpften. Das Verfassungsverständnis der Pressefreiheit aber fand erst 1949 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland seine Verwirklichung, nicht zuletzt mit dem lapidaren, aber folgenreichen Artikel 5: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. (...) Eine Zensur findet nicht statt."
Pressefreiheit als Lernprozess
Die Pressefreiheit hatten sich die Deutschen nach zwölf Jahren nationalsozialistischer Diktatur freilich nicht selbst erobert, im Untergrund oder im Widerstand, sondern sie bekamen sie nach Ende des Zweiten Weltkriegs systematisch verordnet (dies gilt für Westdeutschland, im Osten des Landes herrschte bis zum Fall der Mauer 1989 in der DDR keine Meinungs- und Pressefreiheit). Große Verdienste kamen dabei dem amerikanischen Militärgouverneur Lucius D. Clay zu. In seinen 1950 erschienenen Memoiren, mit denen er sich sozusagen aus Deutschland verabschiedete, blieb er zwar skeptisch, sah aber gewisse Entwicklungschancen: "Es gibt noch viel zu tun, wenn man in Deutschland einen echten Sinn dafür entwickeln will, was eine freie Presse und ein freier Rundfunk für die Wahrung demokratischer Rechte und Einrichtungen wirklich bedeuten. Die Regierungsdemokraten möchten immer mit Amtsgewalt gegen kritische Leitartikel und Radiokommentare vorgehen. Andererseits verschaffen die unabhängigen Zeitungen und Rundfunksender ihren Stimmen durchaus Gehör und es wird immer schwieriger werden, sie zum Schweigen zu bringen." Was sich in den folgenden Jahren abspielte - und wohl nie zu Ende sein wird - könnte man eine Lerngeschichte der Kommunikationsfreiheit nennen. Wie mühsam sie sich gestaltete, dafür lieferte die Nachkriegszeit immer wieder Beispiele, etwa in der Rundfunkpolitik, wo Lucius D. Clay es nicht an Klarheit hatte fehlen lassen. Das zentrale Dokument, ein schriftlicher Befehl vom 21. November 1947, begann mit folgenden Worten: "Es ist die grundsätzliche Politik der US-Militärregierung, dass die Kontrolle über die Medien der öffentlichen Meinung, Presse und Rundfunk diffus verteilt und der Beherrschung durch die Regierung freigehalten werden müssen." Einige Jahre später zogen die alliierten Kommunikationspolitiker ihre schützende Hand langsam zurück; dann beginnt etwas, was Hans Bausch in seinem großen rundfunkhistorischen Werk mit der Kapitelüberschrift "Deutsche Kurskorrekturen" überschreiben muss. Die nun einsetzenden Veränderungen zwischen 1950 und 1956 sind sich "verstärkende politische Tendenzen, die jüngeren Rundfunkanstalten mit Hilfe einer veränderten inneren Verfassung in größere Nähe zum Staat und in stärkere Abhängigkeit von den herrschenden parteipolitischen Kräften zu ziehen."
Die vierte Macht
Was lehrt dieser historische Exkurs? Es geht darin nicht um Vergangenes, sondern um strukturelle Kontinuitäten. Die Liste der Indikatoren für solche restaurativen Veränderungen ist lang und prägt die Konflikte zwischen Staat und Rundfunk bis heute. Gemessen an den alliierten Freiheitsidealen der Nachkriegszeit erscheint das Modell des Staatsrundfunks häufig nicht fern. Ganz außer Kraft traten die alliierten Vorbehaltsrechte erst im Mai 1955. Damit verloren die in der Nachkriegszeit geschaffenen Rundfunkanstalten ihre "lästigen Protektoren" - ehe die Dritte Gewalt im Staate, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, für eine umfassende Klärung sorgte und mit einem bis heute viel zitierten Urteil eine Art Magna Charta (1961) der Rundfunkfreiheit schuf und damit - nach dem großen englischen Vorbild aus dem 19. Jahrhundert - auch für die Bundesrepublik Deutschland der Vierten Macht institutionellen Rang gab.
Wachhunde der Demokratie
Neben dem Bundesverfassungsgericht waren es naturgemäß Journalistinnen, Journalisten und Publizisten, die sich als - oft unbeliebte Wachhunde der Demokratie und insbesondere der Kommunikationsfreiheiten - betätigten. Als Beispiel sei an Ernst Müller-Meiningen jr., Jahrgang 1908, erinnert, der diese seine Rolle auch zum Thema seiner Memoiren machte. Während der Zeit des Nationalsozialismus hatte er Berufsverbot und in den Nachkriegsjahren wurde sein Kürzel M-M.jr. in der "Süddeutschen Zeitung" aus München zum Markenzeichen für einen liberalen Streiter, der seine Stimme immer erhob, wenn irgendwo freiheitsgefährdende Tendenzen zu beobachten waren. Für viele seines Berufes hat er damit traditionsbildend gewirkt. Über den Grund für diese Wachsamkeit schrieb Müller-Meiningen jr. im Jahr 1989: "Der Ausverkauf der Pressefreiheit macht in der Welt rapide Fortschritte. Für faschistische und kommunistische Diktatoren ist Freiheit ohnehin ein törichtes Fremdwort. Aber auch in freiheitlich organisierten Ländern wird die Pressefreiheit immer mehr ein Element im Zeichen fortschreitender Rationalisierung und Automatisierung mit dem Endeffekt unerbittlicher Konzentration. Diese Entwicklung aber bedeutet im journalistischen Bereich zunehmend Unsicherheit, Existenzangst, Anpassungsjournalismus, im politischen Bereich ungesunde Entwicklung zu immer hypertropheren Monopolen; die ,Neuen Medien' forcieren diesen Prozess."
Spiegel-Affäre als Test
Der erste große Test auf Demokratie und insbesondere Kommunikationsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland ereignete sich 1962, als die Regierung Konrad Adenauer/Franz-Josef Strauß das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" wegen einer militärischen Titelgeschichte des Landesverrats anzuklagen versuchte. Die Geschehnisse waren dramatisch und bestimmten Anfang der sechziger Jahre sehr lange das innenpolitische Klima der noch jungen Republik. Die Regierung konnte sich zwar am Ende nicht durchsetzen, fand aber in jenem Teil der Bevölkerung durchaus Unterstützung, die - noch immer - einem Regierungssystem mit autoritärer politischer Führung den Vorzug gab. Umgekehrt aber wurde die Spiegel-Affäre zum Kristallisationskern einer breiten und anhaltenden Protestbewegung. In der Spiegel-Affäre hat die befürchtete Gefährdung der Demokratie einen unerwarteten breiten öffentlichen Protest ausgelöst, der insbesondere von Journalisten, Schriftstellern, Studenten und Professoren getragen wurde, sodass die Politik gezwungen war, sich damit auseinanderzusetzen. Als Lackmustest auf beides - die vordemokratische Autoritätshörigkeit einerseits und die protestbereite demokratische Wachsamkeit andererseits - gehört die Spiegel-Affäre zur auch heute erinnernswerten Station in dem fortwährenden Kampf für die öffentlichen Freiheiten in Deutschland. Dass sich dieser Kampf um die demokratische Ordnung damals gerade am "Spiegel" entzündete, war gewiss kein Zufall. Das hatte nicht zuletzt damit zu tun, dass sich in diesem Hamburger Nachrichtenmagazin eine ungewöhnliche Qualität von Journalisten entwickelte - Journalismus als Opposition, eine typische Spielart von journalistischer Vierter Gewalt. Seit den Äußerungen von Lucius D. Clay waren zum Zeitpunkt der Spiegel-Affäre über zehn Jahre vergangen, die Regierenden hatten sich ungefähr so verhalten, wie er vorhergesehen hatte. Aber Verlauf und Ergebnis zeigten dann, dass Kommunikationsfreiheit zwar ein mühsamer Lernprozess sein mag, aber doch einer, der nicht nur in die Vergangenheit zurückführt. Als einflussreichste Lehrer erwiesen sich die Verfassungsrichter in Karlsruhe. Erinnert sei nur daran, welch elementare Lektionen es waren, die das Bundesverfassungsgericht den Regierenden und anderen Funktionseliten erteilte - so etwa, dass der Schutz der Pressefreiheit nicht nur der so genannten seriösen Presse gilt und dass unter diese auch der Anzeigenteil fällt. Und auch das Postulat, dass die Pressefreiheit für die Demokratie "schlechthin konstituierend" sei, verdanken wir in Deutschland schließlich dem Bundesverfassungsgericht. Und das ist gewiss eine sowohl normative wie empirische Feststellung. Was sich in Deutschland hier entwickelte, gehört zur Geschichte, ist aber nicht bloße Geschichte, sondern Modell für den Transformationsprozess sich entwickelnder Demokratie.
Verschweigen birgt Sprengkraft
Wenn die kommunikationstheoretisch gut begründete These richtig ist, dass Probleme durch Verschweigen nicht aus der Welt geraten, sondern an Sprengkraft eher gewinnen, dass, wo Kommunikation verweigert wird, zur Gewalt als Lösungsmittel gegriffen wird, dann leistet die Vierte Gewalt, die Publikative, die ihre Verantwortung im Herstellen von Öffentlichkeit auch für Positionen fundamentaler Opposition sieht, damit eine gesellschaftliche Integration, die gerade der herrschenden Mehrheit wertvoller sein müsste, als sie dies den auf Distanz zur Macht bedachten Minderheiten sein wird. Im Gegensatz zum Furor mancher Gesetzgeber spricht jedenfalls die Erfahrung dafür, dass eine Demokratie mit einer weiten, offenen Kommunikationsfreiheit selbstsicher umgehen sollte und auch den zivilen Ungehorsam darunter subsumieren muss.
Die Freiheit der Presse wird nicht nur durch Zensur gefährdet, sondern auch durch Medienmonopole, Ermordung und Verhaftung von Journalisten. In den Industrieländern ist auch die durch Kommerzialisierung verursachte Selbstzensur der Medien ein Problem
Rund zwei Drittel der Menschheit lebt auch heute in Ländern, in denen keine Presse- und Meinungsfreiheit herrscht. Die Unterdrückung der freien Berichterstattung geht immer mit der Verletzung anderer Menschenrechte einher
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. (...) Eine Zensur findet nicht statt." Artikel 5, Grundgesetz













