Auf Einladung der Bundeskanzlerin haben in Deutschland 2006 und 2007 zwei Integrationsgipfel stattgefunden. Im Juli 2007 wurde als Ergebnis der Nationale Integrationsplan vorgestellt. Dessen Konzept enthält rund 400 Einzelmaßnahmen, die neue Chancen für die Integration von Zuwanderern schaffen sollen. Beteiligt am Integrationsplan sind nicht nur die Politik in Bund, Ländern und Kommunen, sondern auch Institutionen aus Wissenschaft, Medien, Kultur, Wirtschaft, Sport, Gewerkschaften und Religionsgemeinschaften – sowie Organisationen von Migranten selbst.
Zu den wichtigen Vorhaben gehört es, die Integrationskurse zum Erwerb der deutschen Sprache auszubauen, mit einem Netzwerk „Bildungspaten“ Kinder und Jugendliche zu fördern oder für junge Zuwanderer die Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten zu verbessern. Die Länder haben sich verpflichtet, die Förderung der deutschen Sprache in Kindergärten zu verstärken und mehr Zuwanderer als Erzieher und Lehrkräfte zu gewinnen. Die Migrantenverbände wollen mit Blick auf die Schulbildung gezielte Elternarbeit leisten, die Wirtschaft hat zugesagt, 10000 zusätzliche Lehrstellen zu schaffen. Die Medien wollen Journalisten und Schauspieler ausländischer Herkunft mehr einbinden, und die Sportvereine werben gezielt bei Migrantenfamilien um neue Mitglieder. Bis Ende 2008 soll ein Zwischenbericht zur Umsetzung des Integrationsplans vorgelegt werden.
Einbürgerung in Deutschland
Im Jahr 2000 ist das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht grundlegend reformiert worden. Das sogenannte Abstammungsprinzip ergänzen seitdem Elemente des Geburtsortsprinzips: Das bedeutet, dass Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren werden, neben der Staatsangehörigkeit der Eltern automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Voraussetzung ist unter anderem, dass zumindest ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland gelebt hat oder seit drei Jahren über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügt. Gleichzeitig mit dem Geburtsort wurde eine „Optionspflicht“ verbunden, die von jungen Leuten mit zwei Pässen bis zum 23. Lebensjahr eine Entscheidung über die Staatsbürgerschaft verlangt.
Zuwanderer, die dauerhaft in Deutschland leben, haben die Möglichkeit, deutsche Staatsangehörige zu werden. Sie müssen einen Sprachtest bestehen und an Einbürgerungskursen teilnehmen. Seit dem 1. September 2008 gibt es zudem einen Einbürgerungstest, den ablegen muss, wer einen deutschen Pass möchte und keinen deutschen Schulabschluss hat. Im Multiple-Choice-Verfahren müssen 17 von 33 Fragen zu den Themen „Leben in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ und „Mensch und Gesellschaft“ korrekt beantwortet werden. Auf die Prüfung kann man sich in speziellen Einbürgerungskursen gezielt vorbereiten.














