Herr Siebler, Romane oder Biografien werden verfilmt. Aber wie kommt man auf die Idee eines Films über die Grundrechte?
Schon in meiner Theaterarbeit habe ich mich mit dem Thema Individuum und Gemeinschaft-Staat auseinandergesetzt. Nachdem ich den „Dekalog“ und die „Drei Farben“-Trilogie von Krzysztof Kieslowski gesehen hatte, suchte ich nach einem Thema für Deutschland, das sich für eine solche konstruktivistische Modellbildung eignete. Fündig wurde ich im Grundgesetz, genauer in den ersten 19 Artikeln, den Grundrechten. Als ich dann auch noch feststellten musste, dass ich und viele in meinem Umfeld die Grundregeln unserer Demokratie nur sehr unvollständig kannten, da war die Idee geboren: ein Filmprojekt über die Suche nach Anspruch und Realität der demokratischen Grundordnung in Deutschland.
Wie werden Verfassungsartikel zu einem spannenden Filmstoff?
Sie sind erst einmal nur der Stoff, aus dem die Träume entstehen. Mit mehreren Partnern habe ich eine Ausschreibung für Autoren gemacht und ihnen die Aufgabe gestellt, zu einem der ersten 19 Artikel des Grundgesetzes ein Drehbuch von maximal zehn Minuten Länge zu schreiben. Aus über 400 Drehbüchern habe ich dann mit einer Jury die 19 Geschichten für den Film ausgewählt. Dabei war uns wichtig, ein möglichst breites Spektrum an Geschichten und Genres zu finden. Die Unterschiedlichkeit war das Kriterium, das unserer Meinung nach am ehesten einen demokratischen Ansatz vermitteln würde. Viele verschiedene Perspektiven mit unterschiedlichsten Mitteln zu transportieren und die Konfrontation mit dem Fremden zu suchen war der Ansatz. In der Umsetzung kamen dann noch die Auseinandersetzung der Regisseure mit den Stoffen und die Besetzung der Figuren hinzu, die den Drehbüchern filmisches Leben einhauchten.
149 Minuten über die Grundrechte: Welche Botschaft steckt in Ihrem Film?
Der Film ergibt in seiner Gesamtheit einen wichtigen Teil des Grundgesetzes. Vier Punkte wollte ich besonders deutlich machen. Erstens, die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Zweitens, alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Drittens, die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Viertens, gegen jeden, der diese Ordnung beseitigen will, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Wie hat die Arbeit an GG 19 Ihren Blick auf die Grundrechte beeinflusst?
Ich halte unser Grundgesetz für ein hohes Gut, dass unser aller Aufmerksamkeit bedarf. Die Arbeit an GG 19 hat meine Wahrnehmung in Bezug auf das Auseinanderklaffen von demokratischer Grundordnung und Realität stark geprägt. Ich habe festgestellt, dass das Grundgesetz den meisten Bürgern fremd ist. Die Rechte und die Pflichten, die sich daraus ergeben, sind vielen nicht geläufig. Die Gespräche während und nach der achtjährigen Arbeit an GG 19 haben meine Forderungen an die Eigenverantwortung der Bürger, nach mehr Bildung und mehr Bewusstsein für soziale Zusammenhänge verstärkt.
Interview: Oliver Sefrin














