Wie stark schränkt die vergleichsweise strikte Regelung durch das Stammzellgesetz die deutsche Forschung ein?
Hauptbremsklotz ist die Stichtagsregelung, die uns nur Zugang zu vor 2002 im Ausland hergestellten humanen embryonalen Stammzelllinien erlaubt. Dabei handelt es sich um Zelllinien der ersten Generation. Damals wurden humane ES-Zellen routinemäßig mit tierischen Zellen zusammen kultiviert. Deshalb können Verunreinigungen mit tierischen Krankheitserregern nicht ausgeschlossen werden. Weiter wurden Enzyme eingesetzt, die zu einem deutlichen Anstieg chromosomaler Veränderungen führen. Aus diesen Gründen sind die Zelllinien der ersten Generation den heute zur Verfügung stehenden qualitativ unterlegen. Mit solchen Zelllinien erzielte Forschungsergebnisse sind nur eingeschränkt verwertbar und international immer weniger vergleichbar.
Welche Auswirkungen hat das auf die internationale Zusammenarbeit?
Die Einschränkungen sind massiv. Da deutsche Wissenschaftler nicht an nach dem Stichtag hergestellten Zelllinien ihrer europäischen Nachbarn forschen können, arbeiten sie innerhalb von EU-Forschungsverbünden weitgehend isoliert. Aus der starken Durchflechtung internationaler Kooperationsprojekte ergeben sich auch enorme organisatorische Probleme: So können deutsche Wissenschaftler nur unter Inkaufnahme einer nicht kalkulierbaren Rechtsunsicherheit Führungsaufgaben in Konsortialprojekten mit humanen ES-Zellen übernehmen, da sie dadurch auch mit Forschungsarbeiten an neueren Zelllinien ihrer ausländischen Kollegen in Kontakt kommen könnten. Bizarr ist, dass Deutschland die Forschungsrahmenprogramme der EU finanziell massiv unterstützt und so auch Projekte an humanen ES-Zellen im Ausland fördert, die hierzulande illegal sind. In Anbetracht dessen wird es nicht genügen, nur die Stichtagsregelung zu ändern. Bei einer Revision des Stammzellgesetzes müssen auch Strafbewehrung und Auslandsbezug des Gesetzes aufgehoben werden.
Was sind Ihre besten Argumente für eine Öffnung der bisherigen Regelung?
Bis heute stellen humane ES-Zellen eine der attraktivsten Zellpopulationen in der biomedizinischen Forschung dar. Die nahezu uneingeschränkte Vermehrbarkeit und Pluripotenz dieser Zellen eröffnet Perspektiven, Zellen verschiedenster humaner Gewebe in uneingeschränkter Zahl im Labor herzustellen. So lassen sich Gehirnzellen, Herzmuskelzellen und Insulin bildende Zellen in unbegrenzter Zahl gewinnen und bereits heute erfolgreich am Tierversuch einsetzen. Darüber hinaus bieten humane ES-Zellen faszinierende Perspektiven für die Krankheitsforschung. Entgegen manchen Behauptungen werden die enorme Vermehrungsfähigkeit und Pluripotenz embryonaler Stammzellen bislang von keiner adulten Stammzellpopulation erreicht. Auch und insbesondere für die neuen Entwicklungen auf dem Gebiet der Reprogrammierung adulter Zellen sind ES-Zellen als wissenschaftliches Instrument von elementarer Bedeutung. Insofern ist die Forschung an ES-Zellen für die regenerative Medizin an sich unverzichtbar. Diese Forschung braucht den Zugang zu den besten Zelllinien. Dies zu ignorieren bedeutet, dem Land eine der größten Chancen der modernen Biomedizin zu verwehren.
Für welche Argumente der „Kontra“-Seite haben Sie Verständnis?
Verständnis habe ich für den Wunsch, diese Technologie streng zu regulieren, um einen Missbrauch zu verhindern. Es ist auch ein berechtigter Anspruch an die Wissenschaftler, sich zu erklären: Viele der Ängste nähren sich aus mangelndem Verständnis dieses komplexen Gebiets. Die Folge sind Extrempositionen aus Angst vor vermeintlichen Dammbrüchen. Kein Verständnis habe ich für diejenigen, die mitdebattieren und nicht wissen, worüber sie reden. Wer informiert diskutieren will, muss sich dieses Gebiet erschließen.
Prof. Dr. Oliver Brüstle
Der Neuropathologe gilt als Pionier der Stammzellforschung in Deutschland. Als Direktor des Instituts für Rekonstruktive Neurobiologie der Universität Bonn erforscht er Heilmethoden für Nervenkrankheiten.














