Der Weg zum Grundgesetz
Am 1. Juli 1948 teilten die West-Alliierten den obersten Repräsentanten der westdeutschen Politik ihre Pläne für einen Weststaat mit. Daraufhin erarbeitete ein von den Ministerpräsidenten der deutschen Länder der drei westlichen Besatzungszonen berufenes Expertengremium im August 1948 auf der Insel Herrenchiemsee die „Richtlinien für ein Grundgesetz“. Diese Ausarbeitungen dienten dem so genannten Parlamentarischen Rat als Grundlage für die weitere Arbeit. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes setzten die Würde und die Freiheit des Einzelnen ganz an den Anfang. Der Parlamentarische Rat war sich der Defizite der Weimarer Verfassung und der Verbrechen des Nationalsozialismus bewusst. Nie wieder sollte ein Weg in die Sackgasse einer Diktatur führen. Meinungs-, Informations-, Presse- und Rundfunkfreiheit sollten die Deutschen zu mündigen Bürgern machen. Auch sollte international um Vertrauen geworben werden.
Die Verkündung des Grundgesetzes
„Heute, am 23. Mai 1949, beginnt ein neuer Abschnitt in der wechselvollen Geschichte unseres Volkes: Heute wird nach der Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland in die Geschichte eintreten. Wir sind uns alle klar darüber, was das bedeutet. Wer die Jahre seit 1933 bewusst erlebt hat, wer den völligen Zusammenbruch im Jahre 1945 mitgemacht hat, wer bewusst erlebt hat, wie die ganze staatliche Gewalt seit 1945 von den Alliierten übernommen worden ist, der denkt bewegten Herzens daran, dass heute, mit dem Ablauf dieses Tages, das neue Deutschland entsteht.“ Mit diesen Worten leitete Konrad Adenauer im Parlamentarischen Rat die Unterzeichnung des Grundgesetzes ein. Es war die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland.
Zentrale Inhalte des Grundgesetzes
Das Grundgesetz von 1949 umfasst 146 Artikel. Sie lassen sich in vier Bereiche zusammenfassen. Der erste Bereich enthält die 19 unantastbaren Grundrechte. Im zweiten wird die föderalistische Staatsstruktur, also das Verhältnis von Bund und Ländern bestimmt. Der dritte Bereich beschreibt Funktion und Aufgaben der obersten Staatsorgane. Und im vierten werden die Staatsfunktionen wie die Ausführung von Bundesgesetzen etc. behandelt. Voran steht die Präambel, die den Willen, „in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“, unterstreicht.














