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Bundesjustizministerin Zypries über die Erfolgsgeschichte des Grundgesetzes

Interview: Martin Orth

Frau Bundesministerin Zypries, im Mai feiert Deutschland 60 Jahre Grundgesetz. Was war die größte Leistung des Parlamentarischen Rates, der das Grundgesetz ausgearbeitet hat?

Insgesamt war die Leistung des Parlamentarischen Rates außergewöhnlich, vor allem, wenn man sich die Umstände vor Augen führt, unter denen sie erbracht wurde: Deutschland hatte einen Weltkrieg mit verheerenden Folgen vom Zaun gebrochen und verloren. Das Land lag in Trümmern und war mit der Schuld für die schweren Verbrechen des Nazi-Regimes belastet. Deutschland stand unter Besatzungsrecht, und seine staatliche Einheit war bedroht.

Vor diesem Hintergrund stand der Parlamentarische Rat vor der wahrlich nicht einfachen Aufgabe, dem freien Teil Deutschlands eine neue staatliche Ordnung mit Strukturen zu geben, die eine Wiederholung der Fehler der Vergangenheit verhindern sollte. Besonders bedeutsam ist, dass der neue Staat strikt auf das Recht gegründet wurde. Er ist konsequent als Rechtsstaat ausgeformt und alle staatliche Gewalt ist auf den Schutz und die Achtung der Grundrechte – allen voran der Menschenwürde – verpflichtet.

Dem Grundgesetz voran stehen die 19 Grundrechte. Welches Menschenbild vermittelt das Grundgesetz?

Bewusst bekennt sich das Grundgesetz gleich zu Beginn des Verfassungs-textes unmissverständlich zu den Menschen- und Bürgerrechten. Den Grundrechten diese herausgehobene Stellung zu geben war die Konsequenz aus den Erfahrungen mit dem nationalsozialistischen Unrechtsregime. Die Mütter und Väter unserer Verfassung wollten die besondere Bedeutung dieser Rechte für die freiheitliche Demokratie in der Bundesrepublik betonen und damit unterstreichen, dass der Staat für die Menschen da ist – und nicht umgekehrt. An allererster Stelle steht die Menschenwürde, die nicht nur unab-änderlich, sondern auch unantastbar ist. Der sich anschließende Grundrechtskatalog gewährleistet vor allem Freiheits- und Gleichheitsrechte. Die Grundrechte haben in den vergangenen 60 Jahren entscheidend Freiheitlichkeit von Staat und Gesellschaft in der Bundesrepublik begründet und zugleich ein ganz bestimmtes Menschenbild geprägt: Das Bild vom Menschen als eigenverantwortliche Persönlichkeit, der sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft frei entfalten kann und dessen Individualität und Selbstbestimmung vom Staat zu respektieren ist. Nach diesem Verständnis ist der Mensch kein isoliertes und selbstherrliches Individuum. Er ist – wie das Bundesverfassungsgericht betont – gemeinschaftsbezogen und gemeinschaftsgebunden.

Das Grundgesetz steht für Freiheit, Einheit, Demokratie. Was sind die wegweisenden Elemente des Grundgesetzes?

Das Grundgesetz steht für Freiheit, die sich vor allem in den Grundrechten des Einzelnen verwirklicht, die ihm Freiheitsrechte gegenüber staatlichen Eingriffen gewähren, aber auch Leistungs- und Teilhaberechte; unsere Verfassung steht für die staatliche Einheit, an der das Grundgesetz stets festgehalten und für deren Vollendung es die Voraussetzungen geschaffen hat, und es steht für die Demokratie als Herrschaft des Volkes, die durch das Grundgesetz fest in Deutschland verankert ist. Hinzu kommt ein viertes Element, nämlich der soziale Rechtsstaat, in dem sich Freiheit und Demokratie verbinden. Ihn kennzeichnet die unmittelbare rechtliche Verbindlichkeit der Grundrechte, die Garantie, dass der Bürger jede ihn belastende Maßnahme des Staates vor den Gerichten anfechten kann, und nicht zuletzt die Einrichtung des Bundesverfassungsgerichts.

Das Grundgesetz trat 1949 für die westlichen Besatzungszonen in Kraft und wurde wegen des vorläufigen Charakters nicht Verfassung genannt. Es sollte so lange gelten, bis die Teilung Deutschlands ein Ende findet. Erst danach sollte über eine Verfassung abgestimmt werden. Diese Abstimmung fand nicht statt. Warum?

Das Grundgesetz sah zwei unterschiedliche Wege zur Wiederherstellung der staatlichen Einheit vor: Zum einen den Beitritt und zum anderen die Schaffung einer neuen Verfassung durch Volksabstimmung als konstituierende Grundlage eines vereinten Deutschlands. Man hat 1990 den ersten Weg gewählt. Dafür sprach nicht nur, dass die Vereinigung auf diesem Wege rasch und relativ einfach zu verwirklichen war. Entscheidend war nicht zuletzt auch das Vertrauen, das sich das Grund­gesetz als Grundlage der staatlichen Ordnung in über 40 Jahren hat erwerben können.

Das Bundesverfassungsgericht ist Hüter des Grund­gesetzes. Welche besondere Rolle spielt das Bundes­verfassungsgericht in der Erfolgsstory Grundgesetz?

Das Bundesverfassungsgericht trägt maßgeblich zur Akzeptanz und zur Durchsetzung der Werteordnung des Grundgesetzes bei. Das liegt nicht zuletzt daran, dass sich jeder Bürger mit einer Verfassungsbeschwerde an das Gericht wenden kann. Verfassungsbeschwerden machen den größten Teil der Verfahren vor dem Karlsruher Gericht aus – nicht von ungefähr haben sie sich auch international zum Erfolgsmodell entwickelt. Entscheidend für die prägende Rolle des Bundesverfassungsgerichts ist daneben sicher, dass das Gericht in zahlreichen Entscheidungen Verfassungsfragen in politisch oft hoch umstrittenen Themenfeldern geklärt und immer wieder Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gestärkt hat. Die Tragweite des Demokratieprinzips hat es etwa in den jüngst ergangenen Entscheidungen zum Wahlrecht verdeutlicht. Nicht zuletzt stellt das Bundesverfassungsgericht – wenn nötig – durch die Weiterentwicklung seiner Rechtsprechung sicher, dass die Auslegung des Grundgesetzes auf der Höhe der Zeit bleibt. Ein Beispiel dafür ist das jüngst aus der Taufe gehobene sogenannte Computergrundrecht, das die Vertraulichkeit und Integrität informations­technischer Systeme im Zeitalter der Informationstechnologie gewährleistet.

Das Grundgesetz genießt international hohe Anerkennung. Was macht die Attraktivität des Grundgesetzes gegenüber Verfassungen anderer hoch entwickelter Länder aus?

Jedes Land hat aus gutem Grund seine Verfassung – sie ist in aller Regel Ausdruck der individuellen historischen Prägungen, die eine Nation erfahren hat. Man kann Verfassungen deshalb nicht ohne Weiteres von einem auf ein anderes Land übertragen. Aber natürlich können Errungenschaften, die sich in der Verfassungswirklichkeit eines Landes als besonders positiv erwiesen haben, Vorbildcharakter für andere entwickeln. Bezogen auf das Grundgesetz sind dies vor allem die unmittelbare Geltung der Grundrechte, die Garantie gerichtlichen Rechtsschutzes gegen staatliches Handeln und das Modell einer Verfassungsgerichtsbarkeit – all dies sind Exportartikel des deutschen Verfassungsrechts.

Gemeinsam mit den deutschen Justizorganisationen haben Sie die Initiative „Law – Made in Germany“ gestartet. Was ist die Botschaft und was das Ziel dieser Initiative?

In Zeiten der Globalisierung steht auch das Recht im Wettbewerb. Angelsächsisches Common Law und kontinentaleuropäisches Kodifikationsrecht konkurrieren miteinander. Deutschland muss sich in diesem Wettbewerb noch stärker engagieren, denn die Verbreitung unserer Rechtsordnung erleichtert die internationalen Aktivitäten deutscher Unternehmen, bietet deutschen Anwaltskanzleien neue Perspektiven und erhöht die Bereitschaft ausländischer Unternehmen, in einem Land mit vertrauter Rechtsordnung zu investieren. „Made in Germany“ ist nicht nur ein Gütesiegel für deutsche Autos oder Maschinen, sondern auch für das deutsche Recht. Um seine Verbreitung zu fördern, haben wir mit den Justizorganisationen in Deutschland ein „Bündnis für das deutsche Recht“ geschlossen. Das Bundesjustizministerium hat zudem die Mittel für die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit 2009 um gut 50 Prozent erhöht.

Letzte Frage, Frau Zypries: Sind Sie Verfassungspatriotin?

Unbedingt. Ja.

 

Brigitte Zypries

leitet seit Oktober 2002 das Bundesministerium der Justiz. Die 1953 ­geborene Politikerin (SPD) studierte Rechtswissenschaft in Gießen und ­arbeitete unter anderem drei Jahre lang als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.Als Staatssekretärin im Bundesinnenministerium koordinierte sie im Sommer 2002 die Fluthilfe der Bundesregierung nach der Hochwasser­katastrophe in Mitteldeutschland.

15.04.2009
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