ALS SELAY GHAFFAR UND BARRY SALAAM, die beiden von der afghanischen Zivilgesellschaft gewählten Vertreter, das Wort ergriffen, wurde es mucksmäuschenstill im Konferenzsaal. So etwas hatte es noch nie gegeben: Für eine Frau und einen Mann, beide bislang unbekannt, waren als Wortführer der Zivilgesellschaft prominente Sitzplätze unmittelbar gegenüber der Präsidententribüne und herausgehobene Redezeiten im Eröffnungsteil der Konferenz reserviert. Von der afghanischen Regierung forderten sie ruhig und beharrlich gute Regierungsführung, Kampf gegen Korruption und, mit besonderem Nachdruck, die Garantie, dass bei aller notwendigen innerafghanischen Versöhnung keine Amnestie für Straftäter einhergehen dürfe. Dies war einer der Höhepunkte der Internationalen Afghanistan-Konferenz in Bonn „From Transition to the Transformation Decade“. Er wurde von den Delegierten der 85 Staaten und 15 internationalen Organisationen, unter ihnen Ban Ki-moon, der Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN), sowie den zahlreichen Beobachtern und Journalisten mit herzlichem Applaus honoriert.
Deutschland hat international eine herausgehobene Rolle in Bezug auf Afghanistan: als Vorsitz der Internationalen Kontaktgruppe zu Afghanistan, als Federführer im VN-Sicherheitsrat, als drittgrößter Truppensteller und ziviler Geber. Anfang Dezember 2001 hatte nach dem Sturz der Taliban die erste Afghanistan-Konferenz auf dem Petersberg bei Bonn die Weichen gestellt für den Wiederaufbau des Landes. Deshalb war es nicht überraschend, dass der afghanische Präsident Karzai beim NATO-Gipfel in Lissabon im Oktober 2010 die Bundeskanzlerin bat, in Bonn zehn Jahre danach eine neue Konferenz auszurichten, um das künftige internationale Engagement zu definieren. Im Wissen um den Abzug der internationalen Kampftruppen bis zum Ende des Jahres 2014 sollte eine neue, verlässliche Grundlage für Afghanistan definiert und ein nachhaltiger Beitrag zu Frieden und Sicherheit in einer gefährlichen Region geleistet werden.
Der besondere Wert der Bonner Konferenz liegt nicht nur im reibungslos verlaufenden Konferenz-Großereignis vom 5. Dezember 2011. Deutschland hat mit dem Sonderbeauftragten der Bundesregierung im Vorsitz der Internationalen Kontaktgruppe mit 50 Mitgliedern den Vorbereitungsprozess geleitet und in enger Absprache mit der afghanischen Regierung den Konsens über Monate hinweg bis zur Konferenz immer weiter verdichtet: über geschicktes Agenda- und Erwartungsmanagement wurden schon vor der Konferenz konkrete Fortschritte erzielt und in den wichtigen Fragen gelang am Ende die vollständige Übereinstimmung der internationalen Gemeinschaft mit Afghanistan.
Die Gestaltung eines zivilgesellschaftlichen Begleitprozesses spielte eine wichtige Rolle. Ziel war es, der afghanischen Zivilgesellschaft unabhängig von staatlicher Einflussnahme den Raum zu geben, Positionen zu formulieren und sie sichtbar für die Öffentlichkeit bei der Konferenz zu vertreten. Vier der deutschen politischen Stiftungen konnten für Begleitung und Umsetzung gewonnen werden: die Heinrich-Böll- (HBS) und die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) unterstützten in Afghanistan den von der Afghanischen Unabhängigen Menschenrechtskommission (AIHRC) organisierten Dialogprozess, der in mehreren Konferenzen eine Delegation von 34 regional und thematisch repräsentativen Zivilgesellschaftsvertretern herausbildete und ein Positionspapier der Zivilgesellschaft abstimmte. Mit dieser Gruppe veranstaltete die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS), unterstützt von der Friedrich-Naumann-Stiftung (FNS), als Kulminationspunkt des sechsmonatigen Verhandlungsprozesses unmittelbar vor der Außenministerkonferenz das „Zivilgesellschaftliche Forum Afghanistan“ in Bonn am 2./3. Dezember 2011, das auch die Außenminister Deutschlands und Afghanistans, Westerwelle und Rassoul, gemeinsam besuchten. Die beiden zu Sprechern gewählten Delegierten trugen gleichrangig mit Außenministern auf der Bonner Konferenz vor.
Kernstück der Ergebnisse von Bonn sind die „festen, gegenseitigen Verpflichtungen“ zwischen der internationalen Gemeinschaft und Afghanistan für die verbleibende Phase der Transition sowie für die Transformationsdekade von 2015 bis 2024. Auf afghanischer Seite wurden neben der langfristigen Bindung an Demokratie, Pluralismus und die geltende Verfassung verstärkte Anstrengungen bei der Umsetzung der Reformen des Kabul-Prozesses als politische Priorität verankert. Für den innerafghanischen Friedens- und Versöhnungsprozess wurden in Bonn sieben Prinzipien festgelegt: Der Friedensprozess muss (1) unter afghanischer Führung stehen und (2) inklusiv sein und die legitimen Interessen aller Afghanen berücksichtigen. Das Ergebnis des Prozesses muss beinhalten: (3) die Bestätigung eines souveränen, stabilen und ungeteilten Afghanistans, (4) Gewaltverzicht, (5) die Abkehr vom internationalen Terrorismus und (6) die Respektierung der afghanischen Verfassung einschließlich der darin enthaltenen Menschenrechte, insbesondere Frauenrechte. Außerdem muss (7) die Region den Friedensprozess und sein Ergebnis respektieren und unterstützen. Diese Prinzipien bilden nun einen international mit Afghanistan konsentierten Rahmen für den innerafghanischen Friedensprozess.///
Mehr unter www.diplo.de/afghanistanconference














